Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht, führt zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, soweit eine Verkehrsstraftat im Raum steht.
Tipp: Machen Sie auf keinen Fall Angaben zur Sache! Erfahrungsgemäß basiert eine Vielzahl strafrechtlicher Verurteilung einzig auf voreilig getroffenen Angaben der Beschuldigten. Die größte Erfolgsaussicht besteht dann, wenn Sie zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen, um eine Strategie abzustimmen.
Zu beachten ist, dass Verkehrsstraftatbestände nicht nur im Strafgesetzbuch normiert sind, sondern auch in verschiedenen anderen Gesetzen, wie zum Beispiel im Straßenverkehrsgesetz (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG). Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die relevantesten Straftatbestände: