Sie stehen vor folgenden Problemen:
Ihnen steht eine Anhörung im Bußgeldverfahren bevor oder Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, wegen Überschreitung der Geschwindigkeit, Rotlichtverstoßes, Alkohols oder Drogen, etc. und Sie sorgen sich um eine Eintragung von Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder Führerscheinmaßnahmen der Straßenverkehrsbehörde?
Akteneinsicht in die Ermittlungsakte wird Privatleuten nicht gewährt. BÜTTNER & MARKERT Rechtsanwälte kann diese für Sie beantragen und Einspruch gegen einen Bußgeldbeschied einlegen. Um den Sachverhalt aufzuklären, unterstützen wir Sie weiterhin in folgenden Punkten:
Im Anschluss daran erhalten Sie einen Bußgeldbescheid.
Tipp: Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit, um einen Einspruch einzulegen. Ansonsten wird dieser rechtskräftig.
Sollten Sie den Bußgeldbescheid wegen beruflicher oder urlaubsbedingter Abwesenheit nicht erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hierfür haben Sie ab der Kenntnisnahme des Bußgeldbescheids eine Woche Zeit.