Niemand ist davor gefeit in Situationen zu kommen, in der rechtliche Beratung notwendig ist, um die wirksame Durchsetzung des eigenen Rechts sicherzustellen. Denn insbesondere die Verwicklung in einen Verkehrsunfall, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Partner sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage: Was kostet die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes?
Rechtsanwälte können ihre Honorare nicht nach Belieben veranschlagen. Grundsätzlich unterliegen Rechtsanwälte den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach ist im Allgemeinen der Gebührenstreitwert entscheidend. Der Gebührenstreitwert wird dabei nach dem Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt (Gegenstandswert). Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes bezieht. Der Wert wird also durch den Auftrag des Mandanten selbst bestimmt. Von diesen gesetzlichen Gebühren kann nur aufgrund einer vorhergehenden, schriftlich abgefassten Honorarvereinbarung abgewichen werden.
In außergerichtlichen Angelegenheiten können darüber hinaus Pauschalvergütungen oder Zeithonorare vereinbart werden. Für Unternehmen bieten wir zudem Beraterverträge mit einem monatlichen Pauschalhonorar an, welches die gesamte, nicht prozessuale Tätigkeit umfasst.
Nicht erfasst von den gesetzlichen Regelungen sind hingegen die Kosten für die Beratung. Diese Kosten sollen zwischen dem Anwalt und dem Mandanten individuell vereinbart werden. Diesbezüglich können Sie uns gerne unverbindlich und vertrauensvoll ansprechen. Wir werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in Relation zur Bedeutung Ihres Anliegens angemessen berücksichtigen und Ihnen einen Überblick über die Kosten geben, die in Ihrem konkreten Fall auf Sie zukommen können.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, so klären wir gerne für Sie ab, ob diese die anfallenden Kosten trägt und holen eine sog. Deckungszusage ein.
Außerdem besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Beratungs-, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierbei stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
Grundsätzlich muss der Gegner die Anwaltskosten im Erfolgsfall übernehmen. Anders ist dies hingegen im Arbeitsrecht in der 1. Instanz. Hier trägt jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Prozesses, die eigenen Anwaltskosten. Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt haben, würden die Kosten selbstverständlich von dieser übernommen werden. Zudem kann auch dort Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Auch wenn eine centgenaue Prognose des wirtschaftlichen Risikos nicht immer möglich ist, erörtern wir im Vorfeld Kosten auslösende Maßnahmen mit Ihnen, damit Sie nach Beendigung der Rechtsstreitigkeit kein böses Erwachen erleben. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, welche Tätigkeit vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise notwendig ist, um Ihr verfolgtes Ziel zu erreichen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, scheuen Sie sich daher bitte nicht, uns auf die Ihnen entstehenden Kosten anzusprechen.