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Unterhalt

Rechtsanwalt Markert berät und vertritt Sie in allen Fragen des Unterhaltsrechts, insbesondere zum:

  • Trennungsunterhalt,
  • nachehelichen Unterhalt,
  • Unterhalt von nicht verheirateten Partnern,
  • Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder,
  • Elternunterhalt.
 
 
 

Tipp: Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Ansprüche so frühzeitig wie möglich zu prüfen, da der Grundsatz gilt, dass Unterhalt für die Vergangenheit nur geschuldet wird, wenn eine der folgenden Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind:

  • Schriftliche Aufforderung des Unterhaltsverpflichteten mit Fristsetzung zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  • Mahnung mit Fristsetzung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten zur Zahlung von Unterhalt oder
  • Einleitung eines Unterhaltsverfahrens beim zuständigen Familiengericht.