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Scheidungsfolgen-
vereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein spezieller Ehevertrag, der abgeschlossen wird, wenn die Ehe gefährdet ist und die Ehegatten eine Trennung für möglich halten, oder auch, wenn die Eheleute sich bereits getrennt haben und eine Ehescheidung beabsichtigen. Sofern sich die Ehepartner einig sind, können Folgesachen (z. B. nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Immobilie und Versorgungsausgleich) geregelt werden. Hierdurch wird das Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht und eine ggf. langjährige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden, die erfahrungsgemäß besonders belastend für die Beteiligten ist.

Rechtsanwalt Markert unterstützt Sie dabei, eine geeignete Lösung zu finden. Denn beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung geht es meistens um die Regelung finanziell bedeutsamer Angelegenheiten. Die getroffene Vereinbarung kann entweder im Scheidungstermin vor dem Familiengericht protokolliert werden, sofern beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind, oder durch einen Notar beurkundet werden.

Weiterhin steht Ihnen Rechtsanwalt Markert bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Verfügung, wenn der andere Vertragsteil sich weigert, diese zu erfüllen.

Schließlich unterstützt er Sie ebenso bei der Anfechtung einer bereits abgeschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarung, da es diesbezüglich keine grenzenlose Vertragsfreiheit gibt. Unwirksam sind daher Vereinbarungen, die einen Ehegatten unzumutbar benachteiligen.