Ihr direkter Kontakt:

Haushaltsgegenstände

Wenn sich Ehepartner trennen, müssen die gemeinsamen Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden. Gerade nach einer längeren Ehe kann dies zu Problemen und Streitigkeiten führen, da die während der Ehe gekauften Gegenstände sowohl einen erheblichen materiellen als auch einen gewissen ideellen Wert haben. Meistens ist zudem nicht genug Geld vorhanden, um sämtliche benötigten Haushaltsgegenstände erneut zu erwerben.

Die Haushaltsgegenstände betreffen alle Gegenstände, die nach der ehelichen Lebensführung üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet wurden. Ausgenommen sind Gegenstände, die allein dem persönlichen Gebrauch oder dem Beruf eines Ehegatten dienten bzw. lediglich als Kapitalanlage angeschafft wurden. Unerheblich ist hingegen, wer den Gegenstand gekauft und bezahlt hat.

Tipp: Es empfiehlt sich bereits beim Auszug aus der ehelichen Wohnung den Hausrat einvernehmlich zu teilen. Hierzu sollten in einem ersten Schritt zunächst alle Gegenstände schriftlich aufgenommen werden. Anhand der Dokumentation sollte im Anschluss der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen werden. Hierbei sollten auch die Interessen der eventuell vorhandenen Kinder gewürdigt werden.

Sollte eine Einigung hinsichtlich der Verteilung nicht zustande kommen, besteht zudem die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Nehmen Sie Kontakt auf, Rechtsanwalt Markert unterstützt Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung der Haushaltsgegenstände.