Die Wichtigkeit eines durchdachten und ausgewogenen Ehevertrages sollte nicht unterschätzt werden, denn hiermit können Ehepartner bestimmte Rechtsbeziehungen regeln, um so bei einer eventuellen Scheidung nicht darüber streiten zu müssen. Gleichwohl der Abschluss, der vor oder nach der Hochzeit möglich ist, als unromantisch angesehen wird, bietet er sich v. a. dann an, wenn der Lebenszuschnitt entweder in persönlicher oder finanzieller Hinsicht von der Norm abweicht und die gesetzliche Konzeption daher nicht passt. Denn das Bild, das der Gesetzgeber vor mehr als 100 Jahren bei der Regelung des Familienrechts hatte, indem er bspw. von einer Einverdiener-Ehe mit Kindern ausging, entspricht längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit.
Tipp: Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Markert beraten, ob ein individueller Ehevertrag in Ihrer Lebenssituation sinnvoll ist.
Rechtsanwalt Markert hilft Ihnen bei der Gestaltung des Ehevertrages, der zwingend notariell beurkundet werden muss. In diesem kann u. a. der Güterstand geregelt werden. So kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden bzw. in eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung abbedungen werden. Daneben können auch Regelungen zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt getroffen werden. Die getroffenen Vereinbarungen können zudem jederzeit einvernehmlich abgeändert werden.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren Ehevertrag regelmäßig. Insbesondere bei gravierenden Änderungen, z. B. der Geburt eines Kindes, könnte ein Anpassung zweckmäßig sein.
Weiterhin steht Ihnen Rechtsanwalt Markert bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen zur Verfügung, wenn der andere Vertragsteil sich weigert, diese zu erfüllen.
Schließlich unterstützt er Sie auch bei der Anfechtung von bereits abgeschlossenen Eheverträgen, da es diesbezüglich keine grenzenlose Vertragsfreiheit gibt. Unwirksam sind Vereinbarungen, die einen Ehegatten unzumutbar benachteiligen. Wann dies der Fall ist, muss im Einzelfall anhand einer Inhalts- und Ausübungskontrolle geprüft werden.
Tipp: Lassen Sie Ihren älteren Ehevertrag prüfen und passen Sie ihn ggf. an die geänderten Umstände an. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2004 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zu Eheverträgen modifiziert. Diese Rechtsprechung gilt auch für Verträge, die vor dem Jahr 2004 abgeschlossen worden sind. Da ein nichtiger Vertragsteil grundsätzlich zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages führt, wovor auch die sog. salvatorische Klausel nicht schützt, ist es sinnvoll, die Wirksamkeit Ihres Ehevertrages von Rechtsanwalt Markert überprüfen zu lassen.