„Wenn Du den wahren Charakter eines Menschen kennenlernen willst, teile eine Erbschaft mit ihm.“
(Benjamin Franklin)
Kaum ein Rechtsgebiet ist emotionaler und anspruchsvoller als das Erbrecht. Beim Thema „Erben und Vererben“ brechen regelmäßig tief verschüttete familiäre Konflikte auf, meist dann, wenn ein Familienmitglied sich nicht mehr äußern kann.
Das Erbrecht regelt dabei in erster Linie, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten zu haften hat.
Jegliche Vermögensnachfolge unterliegt komplexen gesetzlichen Bestimmungen, sei es im Erbfall oder zu Lebzeiten. Es hängt von der fachmännischen Vorbereitung ab, ob Ihr Vermögen kosten- und steuereffizient auf die nächste Generation übergeht und Streitigkeiten unter den Beteiligten vermieden werden können.
Gleiches gilt für die Abwicklung und die Auseinandersetzung von Nachlässen unter den Miterben sowie für die Erfüllung und die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.
Rechtsanwalt Spahn unterstützt Sie in erbrechtlichen Fragestellungen. Er verfügt über die notwendige profunde Erfahrung und Expertise für eine gelungene Nachfolgegestaltung und die erfolgreiche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche jeglicher Art.