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Aufhebungsvertrag

Häufig wird Arbeitnehmern und Führungskräften im Konfliktfall ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.

Dies hat zur Folge, dass sich der Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wehren kann. Außerdem kann es durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zur Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit kommen. Weiterhin wird dabei erfahrungsgemäß viel Geld „verschenkt“.

Tipp: Lassen Sie sich nicht zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags überreden, sondern bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie uns!

Selbst wenn die Arbeitgeberseite Druck ausübt und das Angebot des Aufhebungsvertrages als „letztes Angebot“ bezeichnet bzw. für den Fall der Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrages mit Kündigung droht, sollten Sie niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschreiben. Denn dies haben schon sehr viele Arbeitnehmer bereut!

Im Aufhebungsvertrag, der schriftlich zu verfassen ist, sollten ggf. neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch die Zahlung einer Abfindung, die Herausgabe von Unterlagen, der Inhalt oder zumindest die Note des Arbeitszeugnisses, die Herausgabe des Dienstwagens, die Freistellung von der Arbeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Urlaubsabgeltung, etc. geregelt werden.